Bedeutung Akzessorietät
Was bedeutet Akzessorietät? Hier finden Sie 6 Bedeutungen des Wortes Akzessorietät. Sie können auch eine Definition von Akzessorietät selbst hinzufügen.

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Akzessorietät


Ak·zes·so·ri·e·tät, Ak·zes·so·ri·e·tä·ten | , | , | [1] ''ohne Plural'' Zugänglichkeit | [2] ''ohne Plural'' Zulassbarkeit | [3] ''mit Plural, deutsches Privatrecht'' Abhängigkeit eines Nebenre [..]
Quelle: de.wiktionary.org

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Akzessorietät


(F.) Abhängigkeit eines rechtlichen Umstandes von einem anderen
Quelle: koeblergerhard.de

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Akzessorietät


Als Akzessorietät bezeichnet man die Verbindung einer persönlichen Forderung mit einem Grundpfandrecht. Sie ist das typische Merkmal einer Hypothek. Bei einer Grundschuld wird die hier fehlende Verbin [..]
Quelle: immobilien-fachwissen.de

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Akzessorietät


Akzessorietät bedeutet umfangssprachlich abhängig oder gebunden. Der Begriff entstammt der juristischen Fachsprache. Im Finanzwesen wird der Begriff akzessorische Sicherheit verwendet. Es ha [..]
Quelle: kredit-engel.de

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Akzessorietät


Abhängigkeit einer Sicherheit von der zu sichernden Forderung. Wird die Forderung abgetreten, geht damit zugleich auch das Sicherungsrecht über. Die akzessorischen Sicherheiten sind in § 401 BGB aufge [..]
Quelle: juracafe.de

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Akzessorietät


Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von lateinisch accedere ‚hinzutreten‘) ist ein allgemeiner Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts [..]
Quelle: de.wikipedia.org





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