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ArbeitnehmeranteilDer Anteil, den der Versicherte selbst zum Gesamtbeitrag bei der Sozialversicherung zu tragen hat, wird als Arbeitnehmeranteil bezeichnet. Der Arbeitnehmeranteil beträgt bei der gesetzlichen Rentenver [..]
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ArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteilDieBeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege– und Arbeitslosenversicherung werden grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
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ArbeitnehmeranteilAnteil an der Sozialversicherung des Arbeitnehmers, der von ihm selbst getragen werden muss
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ArbeitnehmeranteilDer Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung ist der Teil des Sozialversicherungbeitrages, der vom Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgezogen wird, und setzt sich aus den Beiträgen zu Krankenversic [..]
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