1 |
ArbeitsberechtigungDie Arbeitsberechtigung ist im Wesentlichen eine Arbeitserlaubnis.
|
2 |
ArbeitsberechtigungDie Arbeitsberechtigung war in der DDR ein Nachweis über die Befähigung von Werktätigen zur Ausführung von Arbeiten, die nach den Rechtsvorschriften eine besondere Befähigung erforderten (§ 214 Arbei [..]
|
<< Arbeitsgerichtsbarkeit | Arbeitsaufnahme >> |