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AugenscheinWird hauptsächlich in festen Wortverbindungen benutzt, siehe '''Redewendungen'''. | Au·gen·schein, | | | [1] Betrachtung | [2] optischer Eindruck | [1] in ~ nehmen genau betrachten | [2] dem ~ na [..]
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Augenscheinist die unmittelbare sinnliche Wahrnehmung. Der A. ist als Beweismittel bereits dem römischen Prozessrecht bekannt und findet auch im mittelalterlichen deutschen Prozess (insbesondere im Inquisitionsp [..]
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Augenscheinin den verschiedenen Prozessordnungen (z. B. §§ 371 ff. ZPO, § 86 StPO) ein Beweismittel, das die Prüfung des Zustandes einer Sache oder eines Sachverhalts durch unmittelbare persönliche Sinneswahrneh [..]
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AugenscheinZur sogenannte Inaugenscheinnahme mußte früher das Flöz freigelegt werden, das heißt der Bergbeamte musste das enblößte Flöz vorort begutachten können. Später, bei der Zunahme der Teufe, ging man auf [..]
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Augenscheindas Anschauen, die unmittelbare Wahrnehmung durch das AugeBeispielewie der Augenschein zeigt, lehrtsich durch Augenschein von etwas überzeugendem Augenschein nach (wahrscheinlich)
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AugenscheinAugenschein ist allgemeinsprachlich die Besichtigung bzw. sinnliche Wahrnehmung eines Gegenstandes oder Vorgangs. Im Recht bezeichnet der Begriff Augenschein die „sinnliche Wahrnehmung beweiskräftiger [..]
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AugenscheinEin Bild/Aquarell von 1582, das im Staatsarchiv Stuttgart aufbewahrt wird, hat den Namen: "Augenschein der zwischen D.W.Späth von Zwiefalten und den Grafen von Helfenstein strittigen Markungsgrenze zwischen dem späthischen Lehen Ehestetten und dem helfensteinischen Münzdorf (menschtort)."Auf dem großen Aquarell 80,5 x 43,5 cm sind der Ort Ehestetten sowie der erwähnte Grenzverlauf dargestellt. Augenschein bedeutet hier m.E. "Bildbeweis" oder "Bildfestlegung"
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