1 |
Ausnahmegerichtin Abweichung von der gesetzlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte mit der Erledigung bestimmter Fälle betrautes Gremium (z. B. Standgericht)
|
2 |
AusnahmegerichtAusnahmegerichte sind nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 223; 8, 182) Gerichte, die in Abweichung von den allgemeinen gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen ad hoc zur Entsch [..]
|
<< Auslieferungsvertrag | aussalzen >> |