Bedeutung Gewaltenteilung
Was bedeutet Gewaltenteilung? Hier finden Sie 17 Bedeutungen des Wortes Gewaltenteilung. Sie können auch eine Definition von Gewaltenteilung selbst hinzufügen.

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Gewaltenteilung


ist die Aufteilung der staatlichen Hoheitsgewalt in mehrere sich gegenseitig kontrollierende und beschränkende, von unterschiedlichen Menschen innegehabte Gewalten. Die Vorstellung von der Notwendigke [..]
Quelle: koeblergerhard.de

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Gewaltenteilung


Ge·wal·ten·tei·lung, | , | | [1] Prinzip der Trennung von gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt in einem Staat | Determinativkompositum, zusammengesetzt aus ''Gewalt,'' Fugeneleme [..]
Quelle: de.wiktionary.org

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Gewaltenteilung


In der Wirtschaftssoziologie: auch: Gewaltentrennung, Verfassungsgrundsatz bürgerlich-demokratischer Herrschaftssysteme seit der Verfassung der USA: Durch Verteilung der Entscheidungskompetenzen (Gese [..]
Quelle: manalex.de

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Gewaltenteilung


Gewaltenteilung, Trennung der Staatsfunktionen Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Vollziehung) und Judikatur (Rechtsprechung) und deren Wahrnehmung durch voneinander unabhängige Staatsorg [..]
Quelle: aeiou.at

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Gewaltenteilung


Eines der Grundprinzipien politisch – demokratischer Herrschaft ist die Gewaltenteilung. Die Ursprünge der Idee der Gewaltenteilung gehen bis in die Antike zurück, und finden sich in einer modernen Interpretation vor allen Dingen bei Locke und Montesquieu im Zuge der Aufklärung wieder. Als Kernprinzip parlamentarischer – demokratisch [..]
Quelle: exika.de (offline)

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Gewaltenteilung


Grundprinzip politisch-demokratischer Herrschaft und der Organisation staatlicher Gewalt mit dem Ziel, die Konzentration und den Missbrauch politischer Macht zu verhindern, die Ausübung politischer He [..]
Quelle: bpb.de

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Gewaltenteilung


1. Begriffliches Das Sprachsymbol "Gewaltenteilung" (G), im Englischen "separation of powers", im Französischen "séparation des pouvoirs", bezeichnet im Rahmen von Theorie und Praxis des europäischen [..]
Quelle: bpb.de

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Gewaltenteilung


Verteilung der Gesetzgebung (Legislative), der Gesetzesausführung (Exekutive) und der Gerichtsbarkeit (Judikative) auf drei verschiedene Staatsorgane, nämlich auf das Parlament, auf die Regierung und [..]
Quelle: bpb.de

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Gewaltenteilung


Gewaltentrennung Gewaltenteilung
Quelle: bpb.de

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Gewaltenteilung


Genauer müsste es "Teilung der Staatsgewalt" heißen. Was "Gewalt" ist, weiß jeder: Wenn jemand zum Beispiel einem anderen Schaden zufügt, tut er das oft mit Gewalt. Mit "Staatsgewalt" bezeichnet man d [..]
Quelle: bpb.de

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Gewaltenteilung


In einem demokratischen Staatssystem gibt es drei Vollmachten: 1)Exekutive 2)Legislative 3)Judikative Würde eine Person alle diese Vollmachten inne haben, könnte sie ohne Einschränkung Gesetze beschließen, ausführen und beurteilen, denn, wer Macht hat, hat die Angewohnheit, diese auszuweiten. Schon John Locke(1632-1704) brachte Ansätze zur Gewalten [..]
Quelle: hbg.ka.bw.schule.de (offline)

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Gewaltenteilung


Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung wird die Staatsgewalt durch die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) wahrgenommen, die sich ge [..]
Quelle: landtag.nrw.de

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Gewaltenteilung


Durch die Gewaltenteilung wird die politische Macht im Staat in Funktionsbereiche aufgeteilt, so in die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt. Als Merkmal des Rechtsstaates soll durch die gegenseitige Kontrolle der Gewalten Machtmissbrauch verhindert werden. Eine Gewaltenteilung findet sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene st [..]
Quelle: landtag.sachsen.de (offline)

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Gewaltenteilung


Gewaltenteilung bezeichnet die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere Gewalten, die sich gegenseitig kontrollieren und beschränken und die von verschiedenen Personen bzw. Staatsorganen ausgeübt werden. Dabei wird zwischen legislativer (gesetzgebender), exekutiver (vollziehender) und judikativer (rechtsprechender) Gewalt unterschieden. Die Gew [..]
Quelle: bundestag.de (offline)

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Gewaltenteilung


Trennung von gesetzgebender, ausführender und richterlicher Staatsgewalt und ihre Zuweisung an voneinander unabhängige StaatsorganeBeispieldas demokratische Prinzip der Gewaltenteilung
Quelle: duden.de

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Gewaltenteilung


Gewaltenteilung (in der Schweiz und in Österreich Gewaltentrennung) ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Macht­begrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleic [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Gewaltenteilung


Das Bestreben, die Ansammlung von zu grosser Machtfülle in der Hand einer einzelnen Person zu verhindern, indem die Staatsgewalt aufgeteilt und drei voneinander unabhängigen Funktionsträgern zugeordnet wird.
Quelle: verlag-fuchs.ch (offline)





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