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KapitaladäquanzAngemessenheit der Eigenmittelausstattung einer Bank in Bezug auf ihr Risikoprofil. Im Rahmen der so genannten Basel-II-Bestimmungen sorgen Mindestkapitalanforderungen (Säule 1) und der Bankaufsichtliche Überprüfungsprozess (Säule 2) für die Gewährleistung der Kapitaladäquanz von Banken.
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KapitaladäquanzRisiko, dass ein Kreditnehmer seine Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann, auch Adressatenausfallrisiko genannt.
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KapitaladäquanzRisiko, daß ein Kreditnehmer seine Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann, auch Adressatenausfallrisiko genannt.
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