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KollateralschadenKol·la·te·ral·scha·den, Kol·la·te·ral·schä·den | , | , | [1] ''Militär, euphemistisch'' unbeabsichtigter Schaden (insbesondere zivile Opfer), der durch einen militärischen Einsatz entstanden is [..]
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KollateralschadenIm Kriegsrecht ist festgelegt, dass im Krieg nur militärische Ziele angegriffen werden dürfen. Damit sind Militärlager, Flughäfen, Munitionsfabriken und ähnliche Einrichtungen gemeint. Angriffe auf di [..]
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Kollateralschadenbei einer militärischen Aktion entstehender [schwererer] Schaden, der nicht beabsichtigt ist und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ziel der Aktion steht, aber dennoch in Kauf genommen w [..]
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