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Konkurrierende Gesetzgebung1) K. G. bezeichnet in föderativen Staaten jene Gesetzgebungsbereiche, in denen weder der Bund noch die Länder über die ausschließliche Zuständigkeit verfügen. 2) In D liegt die Gesetzgebungsbefugnis [..]
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Konkurrierende GesetzgebungGesetzgebungsverfahren.
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Konkurrierende GesetzgebungKoordinationsmängeldiagnosekonzept (KMD)
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Konkurrierende GesetzgebungIm Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Gesetzgebungsbefugnis, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat. Dazu gehören u. a. das bürgerliche Recht und das Strafrecht. Auf bestimmten Gebieten, die in Art. 74, Abs. 1 GG aufgeführt sind, hat der Bund das Gesetzg [..]
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Konkurrierende GesetzgebungAbweichend von der Grundregel, dass für die Gesetzgebung die Länder zuständig sind, weist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetz [..]
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