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OrdinariusOr·di·na·ri·us, Or·di·na·ri·en | [1] Inhaber einer kirchlichen Machtposition (Papst, Diözesanbischof...) | [2] Professor an einer Universität | [3] Klassenlehrer einer höheren Schule | [2] Hochschull [..]
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Ordinarius(lat. [M.]) ist der ordentliche Universitätsprofessor. Ursprünglich ist der o. anscheinend der Vorsitzende des Spruchkollegiums einer Fakultät. Auch nach Abschaffung dieser Einrichtung (1877/9) bleibt [..]
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Ordinariuslat. ordo = Reihe, Ordnung, Orden. Bezeichnung für einen ordentlichen Professor, Inhaber eines Lehrstuhls im Gegensatz zu einem Privatdozenten oder einem Honorarprofessor. Der Begriff ist somit auf die Verwaltung einer Hochschule bezogen und nicht auf einen akademischen Grad.
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OrdinariusDer Begriff »Ordinarius« bezeichnet in der katholischen Kirche den Papst, die Diözesanbischöfe und andere Vorsteher einer Teilkirche sowie all jene, welche eine a [..]
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OrdinariusOrdinarius bezeichnet:
Ordinarius (Kirche), ein römisch-katholischer Geistlicher mit bestimmten Leitungsaufgaben
Ordinarius (weltlich): Inhaber eines Lehrstuhls an einer Universität/Hochschule
Siehe a [..]
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OrdinariusIn der katholischen Kirche bezeichnet der Ausdruck Ordinarius nach Can. 134 § 1 CIC den Papst, die Diözesanbischöfe und andere Vorsteher einer Teilkirche sowie diejenigen, die in diesen allgemeine ord [..]
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