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Prokuraist die seit der Neuzeit vom Inhaber eines Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilte besondere Vertretungsmacht.
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prokuraHandlungsvollmacht, insb. im kaufmännischen Bereich Artikel danach: Prokuration Prokurator Prokuratoramt Prokuratorbrief Prokuratoreid Prokuratorgeld Prokuratorin Prokuratorium Prokuratorlohn Prokuratorregister
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ProkuraEine fast uneingeschränkte Handlungsvollmacht, die ein eingetragener Kaufmann oder eine Erbengemeinschaft an jede voll geschäftsfähige natürliche Person erteilen kann. Es gibt hierzu keine Formvorschrift. Die P. gilt sofort nach Erteilung. Eintragung im Handelsregister ist alsbald nachzuholen. D [..]
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Prokuraist eine handelsrechtliche Art der Vollmacht. Die P. kann nur von einem Kaufmann (§ 4 HGB) oder seinem gesetzlichen Vertreter durch eine ausdrückliche Erklärung erteilt werden (§ 48 I HGB). Die Erteilung der P. ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 53 I HGB). Der Prokur [..]
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ProkuraEine Prokura ist eine sehr umfangreiche Vollmacht für Mitarbeiter eines Unternehmens. Bis auf wenige Einschränkungen (z.B. die Veräußerung des Unternehmens oder dessen Liegenschaften) berechtigt sie zum Abschluss fast aller Rechtsgeschäfte. Der Inhaber der Prokura heißt Prokurist. Bei der Prok [..]
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ProkuraDie Prokura ist eine handelsrechtliche Art der Vollmacht, die im Gegensatz zur Handlungsvollmacht nur von einem Vollkaufmann oder dessen gesetzlichem Vertreter mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden kann. In das Handelsregister muss die Prokura eingetragen werden. Die Prokura ermächtigt [..]
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Prokura(Prokurist), (pp., ppa.)umfassende abstrakte handelsrechtliche Vollmacht, die nur der Inhaber eines Handelsgeschäfts, und zwar ein Kaufmann oder sein gesetzlicher Vertreter, durch ausdrückliche Erklärung erteilen kann (§§ 48&spzgev;ff. Handelsgesetzbuch, HGB). Auch Handelsgesellschaften können [..]
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ProkuraVollmacht, die nur vom Inhaber eines Handelsgeschäftes oder seinem gesetzlichen Vertreter durch ausdrückliche Erklärung erteilt werden kann. Sie ermächtigt zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes regelmäßig mi [..]
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ProkuraAls Vollmacht ermächtigt die Prokura zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Handlungen, die ein Handelsgewerbe mit sicher bringt. Die Prokura muss in das Handelsregister eingetragen werden. Der Prokurist darf jedoch keine Grundstücke verkaufen oder belasten [..]
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ProkuraProkura ist eine Vollmacht im Handelsgewerbe. Sie wird einer natürlichen Person von einem Vollkaufmann erteilt und ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die sich aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Unt [..]
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ProkuraDie Prokura ist eine Vollmacht, die nur vom Kaufmann erteilt werden kann. Sie ermächtigt zu allen Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt; ausgenommen sind Grundstücksgeschäfte. Geregelt ist die Prokura in den §§ 48 ff. HGB. Die Prokura kann nach auß [..]
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12. |
Prokuraeinem oder einer Angestellten erteilte handelsrechtliche Vollmacht, alle Arten von Rechtsgeschäften für den Betrieb vorzunehmenBeispielProkura haben
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Prokuraeinem oder einer Angestellten erteilte handelsrechtliche Vollmacht, alle Arten von Rechtsgeschäften für den Betrieb vorzunehmenBeispielProkura haben
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ProkuraProkura (italienisch procura, Vollmacht, von lateinisch procurare, für etwas Sorge tragen, zu lateinisch pro, für, und lateinisch cura, Sorge) ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine, durch einen Kaufmann an Mitarbeiter erteilte, umfangreiche geschäftliche Vertretu [..]
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ProkuraLateinischer Begriff für etwas Sorge tragen. Handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich festgelegtem Inhalt. Die Prokura wird durch Kaufleute, Handelsgesellschaften (nur gesetzlicher Vertreter) oder einen gesetzlichen Vertreter (mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts) erteilt. Diese Erteilung m [..]
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