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Rubrum(N.) (Rotes) ist der früher mit roter Tinte geschriebene Kopf eines Urteils, wie er sich im gelehrten Prozessrecht entwickelt.
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RubrumRu·brum, Ru·bra, Ru·bren | , , | , , | [1] kurze Inhaltsangabe in Form einer Aufschrift oder einer an den Anfang eines Schriftstücks gestellten Bezeichnung der Sache | [2] ''deutsches Prozes [..]
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Rubrumder (früher rot geschriebene) Urteilskopf; enthält nach der Eingangsformel (»Im Namen des Volkes«) und dem Aktenzeichen die Bezeichnung der Parteien, ggf. ihrer Prozessbevollmächtigten, des Gerichts u [..]
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RubrumDas Rubrum ist einer der Bestandteile des Urteils. Das Rubrum enthält neben der Eingangsformel ("Im Namen des Volkes") das Aktenzeichen, die Bezeichnung des Gerichts und des Spruchkörpers (B [..]
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RubrumDas Rubrum (Plur. Rubra oder auch Rubren) ist die einem Schriftstück vorangestellte kurze Zusammenfassung seines Inhalts, im einfachsten Fall eine Betreffzeile. Ein Rubrum dient ganz allgemein dazu, d [..]
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