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Standrecht-> Standgericht
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Standrecht(in bestimmten Situationen vom Militär wahrgenommenes) Recht, nach vereinfachten Strafverfahren Urteile (besonders das Todesurteil) zu verhängen und zu vollstrecken
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StandrechtStandrecht bezeichnet im Wehrrecht den Zustand, bei dem die von den zivilen Behörden ausgeübte Gerichtsbarkeit auf den höchsten Militärbefehlshaber übergeht, dem ein Kriegsgericht zur Seite steht, das [..]
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Standrecht(in bestimmten Situationen vom Militär wahrgenommenes) Recht, nach vereinfachten Strafverfahren Urteile (besonders das Todesurteil) zu verhängen und zu vollstrecken
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StandrechtStand·recht, | | | [1] in Ausnahmezuständen erklärter Rechtszustand, in dem die Gerichtsbarkeit von Standgerichten ausgeübt wird | [1] Rechtszustand | [1] Im ''Standrecht'' wurden zahlreiche Tode [..]
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