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ZeitarbeitZeit·ar·beit | | | [1] Arbeitnehmer werden an Arbeitgebern von einen Vermittlungsunternehmen gegen einen Bonus, den der Arbeitnehmer durch Lohnverzicht leistet, verliehen | [1] Arbeit | [1] Die Za [..]
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ZeitarbeitEntleiherdie legale Beschäftigung und Überlassung von Arbeitnehmern auf Basis des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung unter Beachtung aller arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen. Dabei versteht [..]
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ZeitarbeitSiehe auch: Leiharbeit Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2013.
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ZeitarbeitZeitarbeit ist eine flexible Form der Beschäftigung, bei der Unternehmer Mitarbeiter aus Zeitarbeitsfirmen entleihen. Zeitarbeiter sind stärker unfallgefährdet als Beschäftigte, die fest in einem Betrieb angestellt sind. Denn sie werden mit häufig wechselnden Arbeitsumgebungen und neuen Aufgaben konfrontiert. So sind sie immer wieder in der gleic [..]
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ZeitarbeitDie Zeitarbeit ist im Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung geregelt. Der etwas sperrige Begriff bezeichnet schon recht genau einen wesentlichen Aspekt der Zeitarbeit, nämlich die Überlassung eines Arbeitnehmers an einen Dritten. Die immer stärkere Verbreitung der Zeitarbeit hat eine ganze Reihe von Ursachen. Grundsätzlich ste [..]
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ZeitarbeitAls Zeitarbeit bezeichnet man eine befristete Überlassung des Arbeitnehmers, durch seinen Arbeitgeber, an eine dritte Firma. Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enthält spezifische Vorschrifte [..]
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Zeitarbeittemporary employment Verwandte Begriffe: temporary worker, temporary employment agency
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ZeitarbeitArbeitnehmerüberlassung (auch: Leiharbeit) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werde [..]
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