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Bedeutungen (26)

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baumusterprüfung


Bei einer Baumusterprüfung überprüft eine Prüf- und Zertifizierungsstelle, ob ein Baumuster mit bestimmten Anforderungen übereinstimmt. Eine EG-Baumusterprüfung kann nur eine für das Produkt benannte Stelle durchführen, eine Baumusterprüfung zur Erlangung des GS-Zeichens nur eine GS-Stelle.
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2

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inverkehrbringen


Die erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt (Art. 2 Nr. 2 EG-Verordnung 765/2008)
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prüfungen


Ermittlung eines oder mehrerer Merkmale z.B. eines Produktes nach einem festgelegten Verfahren (s. DIN EN ISO / IEC 17000 Ziffer 4.2)
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4

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zertifizierung


Bestätigung durch eine dritte Seite bezogen auf Produkte, Prozesse, Systeme oder Personen. (DIN EN ISO/IEC 17000, Ziffer 5.5)
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akkreditierung


Akkreditierung ist die formale Anerkennung durch einen unabhängigen Dritten, dass eine Konformitätsbewertungsstelle festgelegte Anforderungen erfüllt und kompetent ist, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.
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ausstellen von produkten


Ausstellen ist das Aufstellen oder Vorführen von Produkten zum Zweck der Werbung (§ 2 Abs. 9 GPSG)
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benannte stelle


Von jedem EG-Mitgliedstaat können Prüf- und Zertifizierungsstellen benannt werden, die Konformitätsbewertungsverfahren nach einer oder mehreren europäischen Richtlinie/n durchführen. Diese Stellen werden auch notifizierte Stellen genannt.
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bevollmächtigter


Hersteller, die Ihren Sitz außerhalb der EU haben, benennen einen Bevollmächtigten, der die Verpflichtungen des Herstellers innerhalb der EU wahrnimmt. Als Bevollmächtigte kann eine Person oder Institution fungieren. Häufig handelt es sich hier um den Importeur, der seinen Sitz innerhalb der EU hat.
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ce-kennzeichnung


Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter erklären mit der CE-Kennzeichnung, dass das in Verkehr gebrachte Produkt allen einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.CE steht dabei für "Communauté Européene" (Europäische Gemeinschaft). Das CE-Zeichen i [..]
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cen


Das "Comité Européen de Normalisation" (Europäisches Komitee für Normung) ist eine der europäischen Normungorganisationen, die unter anderem im Auftrag der Europäischen Kommission harmonisierte Normen erarbeiten.
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