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Absarii(mittellat.), bei den alten Franken diejenigen Hörigen, deren Grundstücke als nicht urbar (agri absi, apsi, absidates) von den Grundherren zurückgenommen waren. Man leitet das Wort ab v. lat. absum, also eigentlich: die vom Grundstück Entfernten, oder von Abschar (abscharii), die von der Pflugschar Abgekommenen.
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