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Akademische GerichtsbarkeitPrivileg der frühen Universitäten, innere Angelegenheiten ohne Einmischung von außen (Kirche, Landesherren) selbständig zu regeln. (»Rechts- und Strafgewalt). In der Barockzeit verfiel dieses Privileg zusehends jedoch zugunsten der landesherrlichen Gewalt. Im 17. Jahrhundert entwickelte sich die ~ zu e [..]
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Akademische GerichtsbarkeitAkademische Gerichtsbarkeit (auch Universitätsgerichtsbarkeit) bezeichnet die bis teilweise ins 19. Jahrhundert bestehende unabhängige und eigenständige Gerichtsbarkeit (Mittlere Gerichtsbarkeit) an U [..]
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