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AltersgeldDas Altersgeld der Landwirte gehört zu den sonstigen Einkünften (§ 22 EStG). Diese Bezüge sind kein Arbeitslohn.
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Altersgeldlaufende Leistung im Rahmen einer dem Prinzip der Sozialversicherung entsprechenden Versicherung für Landwirte und deren Familien
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AltersgeldDie Pension, auch Ruhegehalt oder Rente genannt, ist ein regelmäßig ausbezahltes Einkommen, das (meist) als Altersversorgung dient. Bis ins 19. Jahrhundert hinein bezeichnete sie auch eine regelmäßige [..]
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