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AnderkontoAn·der·kon·to, An·der·kon·ten | , | , | [1] in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto | [1] Treuhandkonto, Treuhandanderkonto | [1] Der Inhaber des ''Anderkontos'' verwalte [..]
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AnderkontoDurch den Parteispendenskandal der CDU erlangte der Begriff Anderkonto eine traurige bundesweite Berühmtheit. Über Anderkonten wickeln Angehörige bestimmter Berufe, die der gesetzlichen Schweigepflich [..]
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AnderkontoUnter einem Anderkonto versteht man ein Treuhandkonto, das vom Notar bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften zur zwischen-zeitlichen Verwahrung von Fremdgeldern benutzt wird. Ist der Notar von den [..]
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AnderkontoBankkonto auf den Namen eines Treuhänders (z. B. Rechtsanwalt) über Vermögenswerte, die der Treuhänder verwaltet; es darf nicht seinen eigenen Zwecken dienen.
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AnderkontoKonto bei Kreditinstituten, das nicht den eigenen Zwecken des Kontoinhabers dient. Gegenüber dem Kreditinstitut ist der Kontoinhaber zwar der Alleinberechtigte und -verpflichtete. Es handelt sich aber [..]
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Anderkonto{s9, f10, f11} (n) stru Fin Treuhandkonto, auf das ausschließlich Dritten (= Anderen) zustehendes Geld eingezahlt wird, und auf das nur von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, speziell Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare und Steuerberater, zugegriffen werden darf.
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AnderkontoKonto, über das nicht der Vermögensbesitzer, sondern dessen Notar, Anwalt o. Ä. als Treuhänder verfügtBeispielein Anderkonto einrichten
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AnderkontoEin Anderkonto oder Treuhandanderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos. Ein Treuhandkonto ist grundsätzlich ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Der Inhaber d [..]
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