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Arbeitslosen- und InsolvenzversicherungObligatorisch versichert durch die Arbeitslosen- und Insolvenzversicherung (AIV) sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.Die AIV soll den Arbeitnehmer wenigstens teilweise für den Einkommensverlust entschädigen, den er durch eine nicht selbstverschuldete Arbeitslosigkeit (Stellenverlust, Kurzarbeit, schlechtes Wetter) oder wegen Zahlungsunfähi [..]
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