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AusbildungsplatzabgabeDarunter versteht man die Sonderabgabe, die ein Betrieb, der keine oder nicht genügend Auszubildende beschäftigt, an den Staat abführen muss. Sie ist in Deutschland seit den 80er Jahren in der Diskussion. Das Geld soll in die Schaffung von Ausbildungsplätzen investiert werden.
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AusbildungsplatzabgabeAbgabe, die ein Betrieb bzw. ein Arbeitgeber zu zahlen hat, wenn er keine oder zu wenig Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt
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AusbildungsplatzabgabeEine Ausbildungsplatzabgabe ist in Deutschland als politisches Mittel zur Steuerung des Ausbildungsplatzangebots spätestens seit Anfang der 1970er Jahre in der Diskussion. Unter ihr versteht man eine [..]
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