1 |
BestechungBe·ste·chung, Be·ste·chun·gen | , | , | [1] das Bestechen | von bestechen | [1] Vorteilsnahme | [1] Noch heute wird so manches Amt durch ''Bestechung'' erkauft. | [1] Anklage erhoben hat die St [..]
|
2 |
Bestechungist die Gewährung eines Vorteiles an einen Amtsträger für eine Dienstpflichtverletzung. Sie ist als Wahlbestechung bereits dem römischen Recht bekannt. Besondere Bedeutung erlangt sie mit der Entwickl [..]
|
3 |
Bestechungaktive B., Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahmeim engeren strafrechtlichen Sinn das verbotene Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen (z. B. von Geldgeschenken) an Amtsträger [..]
|
4 |
Bestechungdas Bestechen (1)Beispielesich der Bestechung schuldig machen(Rechtssprache) aktive Bestechung (Angebot von Bestechungsgeldern o. Ä. an eine Person [im öffentlichen Dienst], um sie zu einer [..]
|
5 |
BestechungBestechung ist in Deutschland eine nach § 334 Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat. Bestechung begeht, wer einem Amtsträger (Wahlamt, Beamter, Angestellter im öffentli [..]
|
<< Visualisierung | Katalanistik >> |