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Brauchwasseranlagen Nach der neuen Trinkwasserverordnung besteht die Pflicht der Anzeige für Installation und den Betrieb von Nicht- Trinkwasseranlagen (Regen- Brunnen- u. Brauchwasseranlagen) Auch Anlagen die bereits betrieben werden müssen unverzüglich angezeigt werden. Bei welcher Behörde die Anzeige zu erstatten ist regelt das Landesrecht [..]
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