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BundeswahlgesetzIm Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden in Artikel 38 die Grundsätze für die Wahlen zum Deutschen Bundestag festgelegt. Die Einzelheiten regelt das Bundeswahlgesetz, das der Deutsche Bundestag verabschiedet hat.
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BundeswahlgesetzFür die Wahl zum Deutschen Bundestag ist das Bundeswahlgesetz maßgebend. Es konkretisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Art. 38 – 41 GG hinsichtlich der Bundestagswahlen. Das Bundeswahlgesetz regelt in neun Abschnitten Folgendes: das Wahlsystem (§§ 1 bis 6), die Wahlorgane (§§ 8 bis 11), das Wahlrecht und die Wählbarkeit (§§ 12 bis 15), [..]
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BundeswahlgesetzDas Bundeswahlgesetz (BWahlG oder BWG) regelt gemäß Art. 38 Abs. 3 GG die Bundestagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25. Ju [..]
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