1 |
EinführerDer Einführer ist eine natürliche (z.B. Einzelkaufmann) oder juristische (z.B. GmbH) Person oder eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung (z.B. e.V.), die einen Stoff, eine Zubereitung oder ein Erz [..]
|
2 |
EinführerNach § 2 Abs. 12 GPSG ist Einführer jede im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland in den europäischen Wirtschaftsraum einführt oder dieses veranlasst.
|
3 |
EinführerEin Einführer (Importeur) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung, die einen Stoff, eine Zubereitung oder ein Erzeugnis in den Geltungsbereich des Chemikaliengesetzes (Bundesrepublik Deutschland) verbringt. Wer lediglich einen Transitverkehr unter zollamtlicher Überwachung durchführt, gilt nicht [..]
|
4 |
EinführerIm Sinne des Außenwirtschaftsrechtes ist gemäß § 2Vorlage:§/Wartung/buzer Abs. 10 AWG Einführer, wer (also jede natürliche oder juristische Person) Waren (§ 2 Abs. 22 AWG) in das Inland (§ 63Vorlage:§ [..]
|
<< EG-Konformitäts- erklärung | harmonisierte Norm >> |