Bedeutung Einlösungsbeitrag
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Einlösungsbeitrag


Die zeitlich erste zu einem Versicherungsvertrag zu zahlende Prämie (Erstprämie). Gegensatz: Folgeprämie. Wird im VVG unterschiedlich geregelt; Erstprämie im § 38 VVG; Folgeprämie im § 39 VVG.
Quelle: innofima.de (offline)




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