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HöherversicherungBegriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen kann der Versicherte zusätzlich Beiträge zur Höherversicherung entrichten.
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HöherversicherungDie Höherversicherung verschaffte Personen, die vor 1942 geboren oder schon vor 1992 Beiträge zur Höherversicherung gezahlt haben, die Möglichkeit, zusätzlich Beiträge zu zahlen, aus denen neben der späteren Rente eine Zusatzleistung gezahlt wird. Sie ist seit 1. Januar 1998 abgeschafft. Beiträge, die vor 1998 gezahlt wurden, bleiben erhalten und w [..]
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HöherversicherungLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
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HöherversicherungHöherversicherung Die Möglichkeiten der freiwilligen Höherversicherung sind zum 1.1.1998 entfallen. Wer Höherversicherungsbeiträge bis 1997 gezahlt hat, erhält im Regelfall eine staatliche Zusatzleistung.
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HöherversicherungVerbesserung der gesetzlichen Rentenversicherung durch freiwillige Zusatzbeiträge
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