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IVU-RichtlinieRichtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Richtlinie 96/61/EG; Abl. Nr. L 257). Ziel ist die integrierte Vermeidung/Verminderung der Emissionen in Luft, Wasser und Boden. Integriert bedeutet, dass die Gesamtheit der Auswirkungen von Industrieanlagen auf die Umwelt bei Genehmigungsverfahren beachtet werden [..]
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IVU-RichtlinieIVU bedeutet "Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung". Die EG-Richtlinie vom 30. Oktober 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Richtli [..]
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