Bedeutung Königsgericht
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Königsgericht


ist das durch den -> König ausgeübte -> Gericht, über das im Frühmittelalter nur bruchstückhafte Berichte vorliegen. Danach sind Urteiler die Vornehmen und Getreuen, die vielleicht zusammen mit dem Kö [..]
Quelle: koeblergerhard.de




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