Bedeutung Kündigungsentgelt
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Kündigungsentgelt


Amtlicher Ausdruck für eine einmalig zu entrichtende Gebühr, für den Fall, dass ein Kunde ein Vertragsverhältnis kündigt (z.B. seinen Telefonanschluss). S.a. Einmalentgelt.
Quelle: elektroniknet.de (offline)




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