Bedeutung Komplementär
Was bedeutet Komplementär? Hier finden Sie 16 Bedeutungen des Wortes Komplementär. Sie können auch eine Definition von Komplementär selbst hinzufügen.

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Komplementär


Kom·ple·men·tär, Kom·ple·men·tä·re | , | , | [1] persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) | [2] ''DDR'' Eigentümer einer privaten Firma, die mit Staatsbeteiligung ar [..]
Quelle: de.wiktionary.org

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Komplementär


kom·ple·men·tär, | | | [1] jemanden oder etwas ergänzend | von französisch '''' „ergänzend“ entlehnt, das eine Ableitung zu ('''' „Ergänzung, Nachtrag“ ist; → von lateinisch ''''), Stichwort [..]
Quelle: de.wiktionary.org

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Komplementär


= ergänzend Siehe auch unter: komplementäre Basen Literatur: Internet:
Quelle: biologie-lexikon.de

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Komplementär


  Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der - wie ein Gesellschafter der OHG - unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Jede KG muß mi [..]
Quelle: gbt.ch

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Komplementär


Ein Komplementär ist Gesellschafter einer KG oder KEG. Der Komplementär haftet unbeschränkt und solidarisch, arbeitet aktiv im Unternehmen mit und hat die volle Entscheidungsgewalt.
Quelle: mein-wirtschaftslexikon.de

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Komplementär


Unbeschränkt haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaft (Kommanditist, Personengesellschaft). K. einer Kommanditgesellschaft kann auch eine juristische Person sein, insbesondere eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In diesem Fall spricht man von einer GmbH & Co. KG. Diese Rechtsform bietet sich für den Fall an, dass keine natürli [..]
Quelle: existenzgruender.de

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Komplementär


Die Gesellschafter einer KG, OHG oder KGaA, welche als Vollhafter auftreten. Die Rechte und Pflichten des Komplementär sind mit denen der Gesellschafter der OHG gleichzusetzen.
Quelle: gruenderlexikon.de

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Komplementär


(hier:) Die Basen A und T bwz. C und G passen wie Schlüssel und Schloß zueinander; sie bilden, wenn sie sich in der DNA gegenüberliegen, aufgrund dieser Paßform ein Basenpaar aus: sie verhalten sich komplementär.
Quelle: hamburger-bildungsserver.de

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Komplementär


Dreierraster für die Codierung der Aminosäuren in einer RNA-Sequenz, das durch das Startcodon AUG festgelegt ist (bei Verschiebung des Rasters um eine oder zwei Stellen würde eine völlig andere Proteinsequenz entstehen; bei einer dreistelligen Verschiebung erhält man wieder das alte Raster.
Quelle: hamburger-bildungsserver.de

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Komplementär


Von den vier DNS-Bausteinen Adenin (A) und Thymin (T) sowie Guanin (G) und Cytosin (C) passen je zwei in ihrer Form wie Schlüssel und Schloss zusammen. A und T sind ein Paar, und C und G sind ein Paar, oder man kann auch sagen, sind komplementär (ergänzend). Der DNS-Einzelstrang ATGGTGCACCTGACTC ist komplementär zum DNS-Einzelstrang TACCACGTGGACTGA [..]
Quelle: gene-abc.ch

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Komplementär


Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (oHG, KG, KGaA). Er ist der Geschäftsführer. Bei einer GmbH & Co.KG ist die GmbH der Komplementär der KG.   &nb [..]
Quelle: investmentfonds.de

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Komplementär


persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft
Quelle: duden.de

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Komplementär


Eine von zwei Gesellschafterarten in einer Kommanditgesellschaft, welche im Gegensatz zum Kommanditisten voll haftet. Bei Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG ist der Kom [..]
Quelle: zweitmarkt.de

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Komplementär


In der deutschen juristischen Fachsprache ist ein Komplementär der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Komplementäre haften den Gläubigern gegenüber persönlich und ges [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Komplementär


Komplementär (von französisch complémentaire „ergänzend“) steht für: gegensätzliche, aber sich ergänzende Eigenschaften eines Objekts oder Sachverhalts, siehe Komplementarität das von Niels Bohr in de [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Komplementär


Ergänzend.
Quelle: verlag-fuchs.ch





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