Was bedeutet Komplementärrente? Nachstehend finden Sie eine Bedeutung für das Wort Komplementärrente Sie können auch eine Definition von Komplementärrente selbst hinzufügen.
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Komplementärrente
Leistung der obligatorischen Unfallversicherung, welche die Leistungen der IV-Rente auf 90% des versicherten Jahresverdiensts ergänzt (max. 90 % des UVG-Maximums).