Bedeutung Magistrat
Was bedeutet Magistrat? Hier finden Sie 10 Bedeutungen des Wortes Magistrat. Sie können auch eine Definition von Magistrat selbst hinzufügen.

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Magistrat


Ma·gis·trat, Ma·gis·tra·te | , | , | [1] ein Amt oder eine Behörde für Verwaltungsaufgaben der Bevölkerung einer Stadt | [1] Stadtverwaltung | [1] Amt, Behörde | [1] Promagistrat | [1] Der ''Ma [..]
Quelle: de.wiktionary.org

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Magistrat


Der Magistrat (lateinisch magistratus „Obrigkeit“) ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung; in einer Gemeinde ohne Stadtrechte nennt sic [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Magistrat


ist das Amt oder der (eventuell kollegiale) Amtsinhaber. Im römischen Recht sind Konsuln, Prätoren, Ädile, Zensoren die höchsten Magistrate. Im 19. Jh. ist unter dem Einfluss einer in Frankreich gegen [..]
Quelle: koeblergerhard.de

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Magistrat


Magistrat, besorgt die Geschäfte der Gemeinde in Städten mit eigenem Statut. Leiter des inneren Diensts des Magistrats ist der Magistratsdirektor, der rechtskundig sein muss. In Wien [..]
Quelle: aeiou.at

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Magistrat


Den Gemeindevorstand, also die Regierung einer Stadt, bezeichnet man in manchen Teilen Deutschlands als "Magistrat". Der Magistrat ist für die Verwaltung der Gemeinde zuständig und muss die Beschlüsse [..]
Quelle: bpb.de

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Magistrat


Mitglied der Regierung bzw. der ausführenden Behörde
Quelle: duden.de

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Magistrat


Magistrat kann bezeichnen: Siehe auch:
Quelle: de.wikipedia.org

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Magistrat


Der Magistrat (lat. magistratus „Behörde“) ist in Österreich die Verwaltungsbehörde einer der 15 Städte mit eigenem Statut.
Quelle: de.wikipedia.org

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Magistrat


Der Magistrat (lat. magistratus „Obrigkeit“) ist in der Schweiz die Bezeichnung der höchsten Staatsfunktionäre („Magistraten“), d.h. der Bundesräte, der Bundeskanzler sowie die Bundesrichter „Magistra [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Magistrat


In Kommunen mit M.-Verfassung (Hessen und Bremerhaven) wird die kollegial geleitete Verwaltungsbehörde als M. bezeichnet. Er setzt sich aus hauptamtlichem Bürgermeister und Beigeordneten (die teilweis [..]
Quelle: bpb.de





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