1 |
MehrheitsbeschlussAngelegenheiten, über die die Wohnungseigentümer im Rahmen der ihnen durch Gesetz oder Vereinbarung übertragenen Beschlusskompetenz entscheiden können, werden gemäß § 23 Abs. 1 WEG durch Beschlussfa [..]
|
2 |
Mehrheitsbeschlussaufgrund einer Mehrheit gefasster Beschluss
|
<< Mehrgenerationenhaus | Mehrspänner >> |