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NikahDie Ehe im Islam ist ein bürgerlicher Vertrag, auch Nikah genannt. In der Regel wird der Ehevertrag schriftlich abgeschlossen und von zwei Zeugen bestätigt. Neben dem Eheversprechen enthält der Ehevertrag verschiedene Bedingungen z.B. Höhe der Mahr, kann auch Bedingungen über den Aufenthaltsort der Eheleute uvm. enthalten.
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NikahDie islamische Ehe (arabisch نكاح, DMG nikāḥ) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe. Sie gilt nach muslimischer Systematik als zivilrechtlicher Vertrag.
Nach islamischem Verständnis sind [..]
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