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Obervormundschaftist die aufsichtliche Stellung der Obrigkeit bzw. Kirche über den -> Vormund, wie sie sich seit der karolingischen Zeit entwickelt und im Vormundschaftsgericht endet.
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ObervormundschaftI höchste rechtliche Vertretung einer nicht bzw. nur eingeschränkt geschäftsfähigen Person, die idR. durch Amtleute oder niedere Gerichte bei der Bestellung der Vormünder und [..]
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