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Obliegenheitengesetzliche und vertragliche Nebenpflichten, die vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes erfüllt werden müssen.
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ObliegenheitenDas Versicherungsunternehmen ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der VN eine Obliegenheitsverletzung begeht. Sie liegt insbesondere vor, wenn er seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht bzw. der Pflicht zur Anzeige von Gefahrerhöhungen nicht nachkommt.
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