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ParafiskusP. bezeichnet die neben den i. e. S. staatlichen Haushalten bestehenden i. d. R. öffentlich-rechtlichen Haushalte, die berechtigt sind, (Zwangs-)Abgaben zu erheben, oder die, staatlich finanziert, wei [..]
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ParafiskusParafiskus bezeichnet intermediäre juristische Personen mit eigenem Haushalt, die weder als originärer Staat, noch als privat bezeichnet werden können. Merkmale eines Parafiskus sind:
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