Bedeutung Reichsjustizamt
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Reichsjustizamt


ist das im zweiten Deutschen Reich seit 1877 für das Recht zuständige -> Reichsamt.
Quelle: koeblergerhard.de

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Reichsjustizamt


Reichsjustizamt war im Deutschen Kaiserreich die oberste Behörde der Justiz. Es wurde 1875 als Abteilung IV in der Reichskanzlei eingerichtet und am 1. Januar 1877 selbständig.Es unterstützte die Reic [..]
Quelle: de.wikipedia.org




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