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Reichsjustizamtist das im zweiten Deutschen Reich seit 1877 für das Recht zuständige -> Reichsamt.
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ReichsjustizamtReichsjustizamt war im Deutschen Kaiserreich die oberste Behörde der Justiz. Es wurde 1875 als Abteilung IV in der Reichskanzlei eingerichtet und am 1. Januar 1877 selbständig.Es unterstützte die Reic [..]
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