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Schwebendes Geschäftschwebend unwirksamdurch Rechtshandlung (z. B. Kaufabschluss) begründetes, aber noch nicht erfülltes Geschäft. Als schwebend unwirksam bezeichnet man ein Rechtsgeschäft, das ohne die zu seiner Wirksam [..]
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Schwebendes GeschäftEin schwebendes Geschäft liegt vor, wenn ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis mit dem Ziel des gegenseitigen Leistungsaustausches begründet wurde, aber keiner der Vertragspartner mi [..]
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Schwebendes GeschäftMit dem unbestimmten Rechtsbegriff schwebendes Geschäft (englisch pending business) wird nach herrschender Meinung ein Vertragsverhältnis bezeichnet, das auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch ger [..]
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