1 |
SozialgerichtsbarkeitDie S. ist ein Zweig der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie ist zuständig bei a) sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten (Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung), b) für die Gebiete der Arbeitslosen [..]
|
2 |
SozialgerichtsbarkeitSozialgerichtsgesetzes (SGG), Sozialgerichtevon den fünf gleichgeordneten Gerichtsbarkeiten in Deutschland der Zweig der Rechtsprechung, der zur Entscheidung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten im B [..]
|
3 |
SozialgerichtsbarkeitLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
|
4 |
SozialgerichtsbarkeitSozialgerichtsbarkeit Die Sozialgerichtsbarkeit ist die besondere Gerichtsbarkeit für das Sozialrecht. Die Sozialgerichte, Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht üben sie aus. Das Verfahren ist für Versicherte und Rentner in diesen drei Instanzen kostenfrei. Es fallen keinerlei Gerichtsgebühren an. Vor dem Bundessozialgericht müssen Sie s [..]
|
5 |
SozialgerichtsbarkeitDie Sozialgerichtsbarkeit ist für alle Streitigkeiten der Sozialversicherung und im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung u. a. für Auseinandersetzungen zwischen Ve [..]
|
6 |
SozialgerichtsbarkeitAusübung der Recht sprechenden Gewalt durch Sozialgerichte
|
7 |
SozialgerichtsbarkeitDie Sozialgerichtsbarkeit ist die in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig werdende Gerichtsbarkeit. Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Die erste Instanz ist grundsätzlich das Sozial [..]
|
8 |
SozialgerichtsbarkeitAusübung der Recht sprechenden Gewalt durch Sozialgerichte
|
<< Sozialforschung | Sozialisation >> |