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TeilzeitberufsausbildungDeine wöchentliche / tägliche Ausbildungszeit kann auf Antrag verkürzt werden. Dafür muss ein wichtiger Grund wie ein eigenes Kind oder die Betreuung Angehöriger vorliegen.
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TeilzeitberufsausbildungBei der Teilzeitberufsausbildung kann bei berechtigtem Interesse gemäß § 8 des Berufsbildungsgesetzes die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verkürzt werden. Hierzu müssen Auszubildende und Ausbildende zusammen einen Antrag stellen Es gibt zwei Modelle: Bei beiden ist die wöchentliche Arbeitszeit reduziert und die Ausbildungsvergütung bemisst s [..]
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TeilzeitberufsausbildungBei berechtigtem Interesse kann gemäß § 8 des Berufsbildungsgesetzes auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden in die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verkürzt werden. Ein "berechtigtes Interesse" liegt vor, wenn der oder die Auszubildende ein eigenes Kind betreut, einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt oder ver [..]
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