1 |
Verschleißteileaufzukommen hat, die am Leasinggut mit der Zeit verschlissen. Welche Teile hierunter fallen, muss eindeutig vorher festgelegt werden. Der normale Verschleiß des Leasing-Objektes, der die Nutzungsfähigkeit nicht beeinträchtigt (betriebsgewöhnliche Abnutzung), muss der Leasing-Geber tragen.
|
<< Vermittler | Vertragsform >> |