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VersicherungskennzeichenZum Nachweis bzw. zur Kontrolle der Versicherungspflicht bestehen Sonderregelungen bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Mofas bis höchstens 25 km/h, Mopeds bis höchstens 50 km/h, Kleinkrafträdern (Mokick) b [..]
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VersicherungskennzeichenKleinkrafträder (auch Roller), Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas), motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge erhalten mit Beginn eines neuen Versicherungsjahres - dieses beginnt immer am 1. März eines jeden Jahres und gilt für ein Jahr - eine neue Farbkennung. Somit kann schon von weitem erkannt werden, ob ein Gefährt auch t [..]
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