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Vorzugsaktien/VorzügeGegenüber den Stammaktien mit besonderen, hinsichtlich der Dividende o.ä. versehenen Vorzügen, die in der Regel allerdings durch den Nachteil erkauft werden, daß der Inhaber dieser Papiere daraus keinerlei Stimmrechte auf der Hauptversammlung herleiten kann.
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