1 |
Wechselbereicherungsanspruch Ein W. steht dem Inhaber eines Wechsels gegen den Aussteller oder Akzeptanten zu, wenn deren Wechselverbindlichkeit verjährt oder dadurch erloschen ist, daß eine zur Erhaltung des Wechselrechts [..]
|
<< Wechselanspruch | Wechselfähigkeit >> |