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Zurückbehaltungsrecht(lat. [F.] retentio) ist das bereits dem römischen Recht bekannte Recht im Austauschvertrag, die Leistung so lange zurückzuhalten, bis die Gegenleistung angeboten wird.
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ZurückbehaltungsrechtKommt der Vermieter seiner Pflicht zur Beseitigung von Wohnungsmängeln nicht nach, kann der Mieter abhängig von der Erheblichkeit des Mangels die Miete mindern. Erfolgt auch hierauf keine Reaktion, st [..]
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ZurückbehaltungsrechtRetentionsrechtdas Recht des Schuldners, die geschuldete Leistung zu verweigern, bis die ihm seinerseits gebührende Leistung bewirkt wird (z. B. der Verkäufer hält die Ware zurück, solange der Käufer [..]
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ZurückbehaltungsrechtSollte der Käufer mit dem gedamten oder mit einem Teil des Kaufpreises für die Immobilie in Rückstand bleicben, hat der Verkäufer ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht, das heißt, der Verkäufer kann [..]
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ZurückbehaltungsrechtDas Zurückbehaltungsrecht (lat. ius retentionis) ist ein Rechtsinstitut, das in verschiedenen Formen im Zivilrecht, in gewissem Umfang auch im öffentlichen Recht zur Anwendung kommt. Es stellt ein Hil [..]
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