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Beitragserhaltungsgarantiebedeutet bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente), dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die bis dahin ge-zahlten Beiträge und die zugeflossenen staatlichen Zulagen für die Leistung zur Verfügung stehen.
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