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Beitragszahlerist grundsätzlich der Versicherungsnehmer. Zahlt eine dritte Person die Beiträge, erwirbt diese hierdurch keine Rechte aus dem Versicherungsvertrag. Bei steuerlich geförderten Verträgen (sog. Riester- und Basisrente) ist eine Zahlung des Beitrags durch Dritte in der Regel nicht möglich.
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Beitragszahlerjemand, der regelmäßig Beiträge (1) [an eine Versicherung, an eine Sozialkasse o. Ä.] entrichtet
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