1 |
BeurlaubungBeurlaubung ist eine andere Bezeichnung dafür, dass ein Arbeitsnehmer durch den Arbeitgeber in Urlaub geschickt wird.
|
2 |
BeurlaubungNach Abschluß des ersten Fachsemesters können Studenten auf Antrag beurlaubt werden. Die häufigsten Gründe sind: Schwangerschaft, Auslandsstudium und Krankheit. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, wohl aber als Hochschulsemester, was Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann.
|
3 |
BeurlaubungAus wichtigen Gründen können Studierende auf Antrag vom Studium beurlaubt werden, jedoch nicht im ersten Fachsemester. Wichtige Gründe sind z. B. Krankheit, Schwangerschaft, Auslandsstudium. Ein Urlau [..]
|
4 |
BeurlaubungSollten Sie aus zwingenden Gründen die Lehrveranstaltungen eines Semesters über längere Zeit nicht besuchen, können Sie sich nach § 61 Landeshochschulgesetz beurlauben lassen. Der Antrag ist beim Stud [..]
|
5 |
Beurlaubungdas Beurlauben; das Beurlaubtsein
|
6 |
BeurlaubungUrlaub ist bei einem Arbeitsverhältnis der Zeitraum, in dem ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter, Soldat oder auch Selbständiger unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitspflicht zur Er [..]
|
7 |
BeurlaubungWährend einer Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium mit dem Status "beurlaubt" aufrecht, die Studierenden verbleiben in ihrem Studienplan. Es ist nur aufgrund bestimmter Beurlaubungsgründe möglich.
|
<< bevorrechtigte Gläubiger | Betriebsübersicht >> |